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Corona Schutzverordnung: gültig ab dem 02.11.2020

Entsprechend der ab dem 2. November gültigen Corona-Schutzverordnung gelten auf der gesamten Anlage des RV Rhede folgende Richtlinien und Handlungsanweisungen:

Allgemeine Regelungen:

  1. Auf der gesamten Anlage ist das Tragen einer Alltagsmaske Pflicht. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Stallpersonal während der körperlichen Arbeit, der aktive Sportler zu Pferd und der Trainer/die Aufsicht während der Ausübung seiner Tätigkeit (dabei ist darauf zu achten, dass ein genügend großer Abstand zu anderen anwesenden Personen besteht).
  2. Die Anwesenheit auf der Anlage ist auf den entsprechenden Aushängen zu dokumentieren.
  3. Die Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren, sind zu beachten.
  4. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Mehrere Personen dürfen nur zusammentreffen, wenn es sich
  5. ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  6. ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften handelt.
  7. Abstand halten. Außerhalb der zulässigen Gruppen ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  8. Um die Anzahl der Personen auf der Anlage möglichst gering zu halten ist pro Reiter nur eine Begleitperson zulässig. Zuschauer sind zurzeit nicht erlaubt.

Regelungen für den Sport:

  1. 9 Absatz 5 besagt, dass das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig ist. Also dürfen die Pferde auch in der Reithalle bewegt werden. Ziel der Sonderregelung ist nicht der Sport, sondern die Absicherung der notwendigen freien und/oder kontrollierten Bewegung der Pferde (freilaufen, führen, longieren, reiten). Im Bedarfsfall (zur Vermeidung von Unfällen für Pferd und/oder Reiter) darf ein Reiter durch eine vom Verein benannte Person beaufsichtigt werden.
  2. Die maximale Pferdezahl ist in den Reithallen In der großen Reithalle dürfen sich maximal 6 Pferde aufhalten, in der kleinen 4. Dieses wird über Doodle-Listen geregelt.
  3. Gruppenstunden sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt bei der Bewegung der Vereinspferde. Diese werden gemäß eines Bewegungsplans unter der Aufsicht von Linda Toparkus geritten.
  4. Das Voltigieren in Form von Einzelvoltigieren ist in einer kontaktlosen Form im Freienmöglich. Sofern die Personen nicht aus einem Hausstand kommen, dürften daran ein Trainer und maximal ein Voltigierer beteiligt sein. Mannschaftstraining ist nicht erlaubt. Auch auf den Trainingsflächen darf nicht trainiert werden.
  5. Die Nutzung der Vereinsanlage durch auswärtige Anlagennutzer ist erlaubt.Das Betreten der Hallen erfolgt nur durch den Zugang zur kleinen Halle.

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